Die heutige Betreibung

Die Schaffung einer einzigen italienisch-französischen Struktur für die Betreibung des neuen Mont-Blanc-Tunnels war eine der wichtigsten, im Wiederaufbau- und Modernisierungsprogramm enthaltenen Voraussetzung für die Tunnelsicherheit.

Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) des Mont-Blanc-Tunnels (GEIE-TMB) ist eine auf dem Gemeinschaftsrecht basierende Organisationsform 3 und wurde am 18. Mai 2000 auf Initiative der beiden konzessionierten Gesellschaften, der französischen ATMB (Autoroutes et Tunnel du Mont Blanc s.a.) und der italienischen SITMB (Società Italiana per Azioni per il Traforo del Monte Bianco) gegründet, die den Bau und die Betreibung des Tunnels übernommen hatten, um die Instandhaltung und den einheitlichen Tunnelbetrieb in Übereinstimmung mit der Vereinbarung zwischen der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Italienischen Republik durchzuführen, was durch den Austausch der in Paris und Rom am 14. April 2000 unterzeichneten Schreiben formell bestätigt worden ist. GEIE-TMB ist im Handelsregister von Aosta eingetragen, hat ihren Hauptsitz in Courmayeur, am Platz vor der italienischen Tunneleinfahrt, und verfügt über eine ständige Organisation auf französischem Gebiet.

Nach dem Brand vom 24. März 1999 hat GEIE-TMB bei den Wiederaufbau- und Modernisierungsarbeiten Koordinierungs- und Kontrolltätigkeiten ausgeführt, um absolut einheitliche Maßnahmen sicherzustellen, insbesondere was die Installation und die Funktionsweise der Sicherheitseinrichtungen anbelangt. In den Monaten vor der Wiedereröffnung für den Verkehr hatte sie die Aufgabe, das für die Tunnelbetreibung zuständige Personal zu organisieren und durch geeignete Betriebsproben auszubilden. Ab 9. März 2002 ist sie für alle mit dem Tunnelbetrieb zusammenhängende Aktivitäten und für die beiden Bereiche zur Regelung des Schwerverkehrs in Aosta (I) und Passy-Le Fayet (F) zuständig, hebt die Maut ein, betreut alle Sicherheitsprojekte und ist Auftraggeber aller Instandhaltungsarbeiten, aller großen Reparaturen und Verbesserungen an der Infrastruktur und an den technischen Ausrüstungen des Tunnels.


3: GEIE ist eine Gesellschaftsform, die von der Verordnung Nr. 2137/85 des Rates vom 25. Juli 1985 geschaffen und vom französischen Gesetz (Erstes Kap. Gesetz 89-377 vom 13. Juni 1989) und vom italienischen Gesetz (Gesetzesverordnung Nr. 240 vom 23. Juli 1991) aufgenommen wurde.