Wer wir sind

1953 unterzeichnen die bevollmächtigten Minister der Italienischen und der Französischen Republik in Paris das “Übereinkommen zwischen Italien und Frankreich über den Bau und die Verwaltung eines Straßentunnels durch den Mont Blanc”. Dieses Abkommen wird ratifiziert und im Jahr 1954 vollstreckbar.

Nach Art. 8 dieses Abkommens wird eine Regierungs-Kontrollkommission (CIG) ins Leben gerufen, die die Ausführung des Bauwerks, seine Instandhaltung und Erhaltung überwachen soll.

1957 ist das Gründungsjahr der “Società Italiana per Azioni per il Traforo del Monte Bianco” (Italienische Aktiengesellschaft für den Mont-Blanc-Tunnel), kurz SITMB genannt, um am Bau und an der späteren Verwaltung des konzessionierten transalpinen Tunnels zur Verbindung zwischen Frankreich und Italien teilzunehmen.

Mit dem Erlass des Präsidenten der Italienischen Republik wird 1958 der zwischen ANAS und SITMB erstellte Konzessionsvertrag für den Bau des italienischen Abschnitts des Autobahntunnels durch den Mont Blanc und für dessen Betreibung über einen Zeitraum von 70 Jahren genehmigt und vollstreckbar erklärt. Danach beginnen die Bohrungen auf der italienischen Seite.

Am 19. Juli 1965 wird der Tunnel offiziell für den Verkehr geöffnet.

1971 wird eine neue Vereinbarung mit ANAS unterzeichnet, die regelnde Bestimmungen für die Betreibung und die Instandhaltung des konzessionierten Tunnels für den Abschnitt unter italienischer Kompetenz bis zum Jahr 2035 enthält.

1999 wird der Tunnel aufgrund des schweren Unfalls vom 24. März für den Verkehr geschlossen. Im selben Jahr wird der Mehrheitsaktionär von SITMB, die Gesellschaft “Autostrade S.p.A.”, privatisiert. An SITMB sind die Regione Autonoma Valle d’Aosta (Autonome Region Aostatal), ANAS, die Stadt und der Kanton Genf mit bedeutenden Gesellschaftsanteilen beteiligt.

2002 wird der Tunnel nach drei Jahren Wiederaufbau- und Modernisierungsarbeiten der Infrastruktur wieder für den Verkehr freigegeben. Auf Beschluss beider Regierungen wird GEIE-TMB, eine Einrichtung des Gemeinschaftsrechts, die von den beiden nationalen Konzessionsgesellschaften des Tunnels, der italienischen SITMB und der französischen ATMB mit gleichen Rechten gegründet wird - mit der Tunnelbetreibung beauftragt.

2006 wird auf Beschluss der italienischen und der französischen Regierung in Lucca ein neues “Übereinkommen zwischen der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Italienischen Republik bezüglich des Mont-Blanc-Straßentunnels“ unterzeichnet, das jenes vom Jahr 1953 ersetzt und erneuert; der Ablauf der Konzessionen wird für das Jahr 2050 festgesetzt.

Am 1. Oktober 2008 wird das neue internationale übereinkommen zwischen Italien und Frankreich vom italienischen Parlament mit Gesetz Nr. 166 vom 27.09.07 und vom französischen Parlament mit Gesetz Nr. 2008-575 vom 19.06.08 übernommen und hat somit volle Wirksamkeit.